Die Einlassbestimmungen gelten für den Veranstaltungsort am 07.10.2023 einschließlich der Freiflächen auf und vor dem Gebäude (nachfolgend insgesamt Versammlungsstätte genannt). Die Bestimmungen gelten für alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte aufhalten, insbesondere für die Besucher von Veranstaltungen.
Die Versammlungsstätte unterliegt dem Hausrecht des Veranstalters.
Die Bestimmungen werden durch den eingesetzten Ordnungsdienst durchgesetzt. Mögliche Folgen einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen können die Verweisung aus der Versammlungsstätte, der Ausschluss von der Veranstaltung, die Erteilung eines Hausverbots, Schadenersatzforderungen und Strafverfolgung sein. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Zusätzliche veranstaltungsspezifische Regelungen können durch Aushang bekannt gegeben werden.
Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet.
Der Kartenverkauf beginnt am 31.07.. Karten können bei der Tourist-Info Bretten, sowie der Ortsverwaltung Rinklingen erworben werden. Der Erwerb von Tickets an der Abendkasse ist nur mit Barzahlung möglich.
Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Es besteht Rauchverbot einschließlich E-Zigaretten im gesamten Innenbereich. Im Außenbereich ist hierzu eine entsprechende Fläche ausgewiesen.
Es gelten die Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes. Daher dürfen sich Kinder unter 16 Jahren nicht ohne eine erziehungsberechtige Person im Veranstaltungsbereich aufhalten. Ab 24 Uhr dürfen sich keine Personen unter 18 Jahren ohne eine erziehungsberechtige Person im Veranstaltungsbereich aufhalten. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.
Treppen, Aufgänge und Umläufe sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Bereichen der Versammlungsstätte sowie dessen Räumung angeordnet werden. Entsprechenden Aufforderungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken größer DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm) in die Versammlungsstätte ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen können zusätzlich Körperkontrollen und die Verpflichtung zur Abgabe der Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!
Das Einbringen und Mitführen folgender Sachen ist verboten:
- Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Mitgebrachte Speisen und Getränke
- Sperrige Gegenstände, wie: Fahrräder, Helme
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Stockschirme - Ausnahme: Taschenschirme
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Laserpointer, pyrotechnische Gegenstände
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Waffen, Schutzwaffen, waffenähnliche Gegenstände
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial sowie entsprechende Symboliken (Fahnen & Transparente)
Recht am eigenen Bild: Werden durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos wird bei Musikveranstaltungen, bei denen mit hoher Lautstärke zu rechnen ist, die Nutzung von Gehörschutz empfohlen.
Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Versammlungsstätte. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
Stand: Juli 2023